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Steuern 2011 optimieren: Was man bis zum Jahresende noch tun kann
Vor dem Jahreswechsel empfiehlt es sich, einen Steuer-Check zu machen: Sind alle Spielräume der steuerlichen Gestaltung ausgenutzt worden oder gibt es noch die eine oder andere Stellschraube, an der gedreht werden kann? Jetzt kann noch gehandelt werden. Beim Ausfüllen der Steuererklärung im Jahr 2012 kann es zu spät sein. Ihr SHBB-Steuerberater steht Ihnen mit individuellem Rat zur Seite und zeigt, wo sich für Sie die größten Chancen bieten. Das SHBB-Journal skizziert im Folgenden einige der am häufigsten genutzten Gestaltungsmöglichkeiten.
Alle Unternehmen
- Investitionsabzugsbetrag
Planen Sie in den nächsten drei Jahren eine Investition in bewegliche Wirtschaftsgüter? Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages in Höhe von 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten, maximal bis zu 200.000 Euro, kann Ihren Gewinn in 2011 verringern, sofern die betrieblichen Größenmerkmale nicht überschritten werden. Für bilanzierende Betriebe gilt ein Betriebsvermögen von 235.000 Euro als Obergrenze. Wird der Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, darf ein Gewinn von 100.000 Euro nicht überschritten werden.
- Sonderabschreibungen
Neben dem Investitionsabzugsbetrag können für kleine und mittlere Unternehmen Sonderabschreibungen in Betracht kommen. Tätigen Sie im Jahr 2011 noch die Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsgutes, können Sie eine Sonderabschreibung bis zu insgesamt 20 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten geltend machen. Als Voraussetzung hierfür gilt für bilanzierende Betriebe ein Betriebsvermögen von 235.000 Euro im Jahr 2010 als Obergrenze. Einnahmen-Überschussrechner dürfen im Jahre 2010 maximal einen Gewinn von 100.000 Euro erzielt haben.
- Wechsel der Abschreibungsmethode
Wurden im Jahre 2009 und 2010 bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angeschafft, konnten diese degressiv abgeschrieben werden. Es ist zu prüfen, ob ein Wechsel zur linearen Abschreibung im Jahr 2011 zu höheren Abschreibungsbeträgen führt.
- Gemischte Aufwendungen
Wurden Aufwendungen getätigt, die teils betrieblich und teils privat veranlasst waren, können diese nach entsprechender Aufteilung und Zuordnung zu anteiligen Betriebsausgaben führen. Haben Sie an einer gemischten Urlaubs- und Fachseminarreise teilgenommen, können Sie alle Aufwendungen, die unmittelbar mit dem Fachseminar zusammenhängen (wie zum Beispiel Fahrtkosten, Seminargebühren und ähnliches), als Betriebsausgaben abziehen. Auch Aufwendungen aus Anlass eines Firmenjubiläums, an dem neben Geschäftsfreunden auch private Gäste teilgenommen haben, können zum teilweisen Betriebsausgabenabzug führen.
- Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter
Soll der Gewinn 2011 gemindert werden, kann der Einkauf von Werkzeugen, Kleinmaschinen oder auch Büroausstattung helfen. So ist es unter Umständen möglich, die Anschaffungskosten abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter von nicht mehr als 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) in voller Höhe als Betriebsausgabe abzuziehen. Liegen die Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro, kann statt der Sofortabschreibung auch ein sogenannter Sammelposten gebildet werden. Dieser ist zwingend über fünf Jahre abzuschreiben. Das Wahlrecht ist für alle Anschaffungen einheitlich auszuüben.
- Reparaturen durchführen
Ohnehin notwendige Reparaturen, beispielsweise an Maschinen oder Betriebsgebäuden, sind unter Umständen als Erhaltungsaufwand gewinnmindernd zu berücksichtigen, wenn diese in 2011 durchgeführt werden. Bilanzierende Unternehmen haben auch die Möglichkeit, in der Bilanz eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gewinnmindernd zu berücksichtigen. Aber Achtung: Solch eine Rückstellung kann nur gebildet werden, wenn die Arbeiten innerhalb des ersten Quartals 2012 erbracht werden und es sich nicht um turnusmäßige Erhaltungsarbeiten handelt.
Bilanzierende Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften
- Vorratsvermögen überprüfen
Im Rahmen der Inventur sollten Sie Ihre Waren oder auch Rohstoffe genauestens überprüfen. Die Ladenhüter können unter Umständen Gewinn mindernd auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Damit das Finanzamt der Abwertung von Vorräten nicht widersprechen kann, sollten Informationen über Marktpreisentwicklungen gesammelt werden.
- Forderungsmanagement
Vor dem Jahreswechsel sollten alle säumigen Kunden auf ihre Zahlungsverpflichtung hingewiesen werden. Insbesondere sind hierbei die zivilrechtlichen Verjährungsfristen zu beachten, so dass die Kunden nicht die Einrede der Verjährung geltend machen können. Des Weiteren ist ein effektives Forderungsmanagement wichtig, um dem Finanzamt bei der Wertberichtigung (Pauschal- oder Einzelwertberichtigung) von Forderungen Nachweise vorlegen zu können.
- Thesaurierungsbegünstigung
Einzelunternehmen und Personengesellschaften können auf Antrag nicht entnommene Gewinne mit 28,25 Prozent versteuern. Wenn zukünftig von dieser sogenannten Thesaurierungsbesteuerung Gebrauch gemacht werden soll, sollten bis zum Ende des Jahres 2011 noch alle wirtschaftlich verfügbaren liquiden Mittel entnommen werden. Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass der Antrag auf die begünstigte Besteuerung nur dann sinnvoll ist, wenn sehr hohe Gewinne erzielt werden und die liquiden Mittel nicht für die private Lebensführung entnommen werden müssen. Kommt es nämlich zu einer späteren Entnahme der zunächst begünstigt besteuerten Gewinne, wird eine „Strafsteuer“ von 25 Prozent fällig.
- Vergütung des GmbH Gesellschafter-Geschäftsführers
Soll in 2012 ein höheres Gehalt oder auch eine Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) gezahlt werden, ist hierfürnoch im Jahre 2011 ein Gesellschafterbeschluss notwendig, damit die höheren Vergütungen vom Finanzamt anerkannt werden.
Einnahmen-Überschussrechnung
- Zahlungsverschiebung
Bei der Einnahmen-Überschussrechnung wird der Gewinn anhand des Zu- und Abflusses von Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben ermittelt. Wird ein hoher Gewinn erwartet, kann es sich also lohnen, bis zum Jahreswechsel noch Betriebsausgaben zu tätigen. Dadurch wird Ihre Steuerlast gemindert. Ebenso ist es allerdings auch möglich, durch spätere Rechnungsstellung oder eine großzügigere Zahlungszielvereinbarung Betriebseinnahmen in das Jahr 2012 zu verschieben. Hierbei sind allerdings die sogenannten regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen zu beachten: Werden zum Beispiel regelmäßig wiederkehrende Miet- oder auch Versicherungszahlungen innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel entrichtet, mindern sie den Gewinn des Jahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Überschusseinkünfte
- Verlustverrechnung bei Wertpapieren
Gewinne oder Verluste aus Geschäften mit Wertpapieren, die ab dem 1. Januar 2009 erworben wurden, unterliegen der Abgeltungssteuer. Werden bzw. wurden neben Gewinnen auch Verluste aus Wertpapiergeschäften in 2011 erzielt, sollte eine sogenannte Verlustbescheinigung beantragt werden, sofern Konten oder Depots bei mehreren Geldinstituten unterhalten werden. Eine automatische Verlustverrechnung ist nicht möglich. Die Verlustbescheinigung kann bei den Bankinstituten bis zum 15. Dezember 2011 beantragt werden. Eine ausführliche Darstellung der Verlustverrechnung bei Wertpapieren, die bis zum 31. Dezember 2008 erworben wurden, finden Sie im SHBB Journal 4/2009.
- Arbeitszimmer
Dokumentieren Sie die anteilige Abschreibungshöhe oder Mieten, Zinsen, die Heizungs- und Stromkosten sowie sonstige Nebenkosten und Renovierungskosten für das Haus bzw. die Wohnung. So könnten Sie in den Genuss kommen, Aufwendungen für ein Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen. Aufwendungen bis zu 1.250 Euro sind abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Betätigung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In unbegrenzter Höhe sind Aufwendungen abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Über diese „neue Altregelung“ hatte das SHBB Journal in Ausgabe 2/2011 berichtet.
- Verbilligte Vermietung von Wohnraum
Wird eine Wohnung verbilligt, beispielsweise an nahe Angehörige vermietet, können derzeit Werbungskosten in vollem Umfang abgezogen werden, wenn die Miete nicht weniger als 75 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Beträgt die Miete weniger als 75 Prozent aber mindestens 56 Prozent der ortsüblichen Miete, können Werbungskosten in vollem Umfang in Abzug gebracht werden, wenn eine sogenannte Totalüberschussprognose zu einem positiven Ergebnis führt.
Ab 2012 gibt es nur noch eine Grenze: Wird mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete gezahlt, können Werbungskosten in vollem Umfang in Abzug gebracht werden. Bei einer Vermietung zu weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete können Werbungskosten nur anteilig in Abzug gebracht werden, auf die Totalüberschussprognose wird verzichtet. Wenn Sie von dieser Gesetzesänderung betroffen sein sollten, überprüfen Sie die bestehenden Mietverträge und passen Sie diese gegebenenfalls an die neue Rechtslage an.
- Private Veräußerungsgeschäfte
Wurden Gegenstände des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Pkw, Motorrad, Computer und ähnliches, vor dem 14. Dezember 2010 angeschafft und ergibt sich aus einer Veräußerung innerhalb eines Jahres seit Anschaffung ein Verlust, können sich steuerliche Vorteile ergeben. Ihr SHBB Steuerberater gibt Ihnen hierzu weitere Informationen.
Allgemeines
- Erhöhung der Grunderwerbsteuer
In Schleswig-Holstein wird mit Wirkung ab 2012 der Grunderwerbsteuersatz von 3,5 auf 5 Prozent angehoben. Der neue Steuersatz gilt für alle Grundstückskaufverträge und andere Verträge, die Grunderwerbsteuer auslösen, wenn sie nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden. Ein Vertragsabschluss in 2011 spart somit bares Geld.
Im Zuge der kürzlich abgehaltenen Koalitionsverhandlungen in Mecklenburg-Vorpommern wurde zwischen den Koalitionspartnern vereinbart, dass die Grunderwerbsteuer vom 1. Juli 2012 an von 3,5 auf 5 Prozent steigen soll.
In Hamburg wurde mit Wirkung ab 2009 der Grunderwerbsteuersatz auf 4,5 Prozent angehoben. In Brandenburg gilt seit 2011 ein Grunderwerbsteuersatz von 5 Prozent.
- Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag
Haben Sie erwachsene Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, kann sich zum Jahresende in vielen Fällen Handlungsbedarf ergeben. So können Eltern von den Vergünstigungen wie Kindergeld oder Kinderfreibetrag profitieren, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes 8.004 Euro nicht übersteigen. Bei nur einem Euro mehr sind die Staatszuschüsse verloren. Es ist somit wichtig, die Einkünfte und Bezüge der Kinder noch vor Jahresablauf zu überprüfen. Ab 2012 wird die Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder aufgehoben.
- Altersvorsorge
Überprüfen Sie, ob es möglich und sinnvoll ist, Ihre Vorsorgeaufwendungen noch in 2011 zu erhöhen. Maximal können Verheiratete 40.000 Euro, Ledige 20.000 Euro pro Jahr steuerwirksam aufwenden.
- Handwerkerarbeiten
Der Fiskus beteiligt sich an Reparaturarbeiten, die im Eigenheim oder in einer gemieteten Wohnung ausgeführt werden. So können auf Antrag 20 Prozent der Lohnaufwendungen, höchstens jedoch 1.200 Euro direkt von der Steuer abgezogen werden. Wer den Höchstbetrag in diesem Jahr bereits ausgeschöpft hat, verschiebt die Arbeiten oder die Überweisung der Rechnung unter Umständen ins nächste Jahr. Achtung: Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt!
- Spenden
Besonders in der Weihnachtszeit steigt die Spendenbereitschaft. Möchten Sie das Einkommen des Jahres 2011 hierdurch mindern, muss die Zahlung unbedingt noch rechtzeitig in diesem Jahr ausgeführt werden. Bedenken Sie die vielen Feiertage zum Jahresende und die dadurch reduzierten Bankarbeitstage.


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