Steuerberatung für den Norden

Coronakrise Spezial
detaillierte steuerliche & rechtliche Informationen

Härtefallfonds für Unternehmen

Stand:
Thematik: Corona Spezial
Themengebiet: Corona

Die Bundesregierung hat in Zusammenarbeit mit den Bundesländern einen Härtefallfonds ins Leben gerufen. Dieser soll als Härtefallhilfe die bisherigen Corona-Unternehmenshilfen ergänzen. Die Bundesländer erhalten auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die Unterstützung benötigen. Nachfolgend ein Überblick zur Förderung:

Zielstellung

Die Härtefallhilfen sollen es den Bundesländern ermöglichen, diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, deren wirtschaftliche Existenz aber infolge der Corona-Pandemie bedroht wird.

Förderung

Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, d. h. insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Der Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021.

Antragsberechtigung

Zugang zu den Härtefallhilfen haben grundsätzlich Unternehmen und Selbstständige. Das jeweilige Bundesland legt die zu erbringenden Angaben zur Antragsberechtigung des Antragstellenden in Anlehnung an die Überbrückungshilfen III fest. Die Angaben umfassen ablehnende Bescheide bisheriger Förderanträge bzw. die Darlegung der Gründe für die fehlende Antragsberechtigung in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern.

Antragstellung und Antragsbewilligung

Die Antragstellung erfolgt bei den Ländern und grundsätzlich über „prüfende Dritte“, also beispielsweise über den Steuerberater. Die zuständige Bewilligungsstelle der Länder entscheidet über die Art und Höhe der Hilfe in eigener Regie unter Billigkeitsgesichtspunkten im Rahmen der verfügbaren Mittel. Jedes Land richtet dazu einen geeigneten Entscheidungsmechanismus, beispielsweise eine „Härtefallkommission“ ein. Die Bewilligung durch die zuständigen Stellen muss beihilferechtskonform erfolgen. Die Umsetzung durch die Länder steht noch aus.

Finanzierung

Bund und Länder stellen für die Härtefallfazilität einmalig im Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt hälftig durch den Bund und das jeweilige Land.

 

Die SHBB/LBV-Gruppe

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!